Bild einer Übergabe eines Gutachtens.

Ein Immobiliengutachter äußert sich zu einem bestimmten Sachvershalt

Stellungnahme des Sachverständigen

Sachverständige Katja Schult in Rostock

Vorsicht! Eine gutachterliche Stellungnahme ist kein Gutachten.

Was ist eine Stellungnahme vom Gutachter?

Darunter wird die Beurteilung einer konkreten Fragestellung durch einen Gutachter oder Sachverständigen verstanden.

Es gibt keine Formvorschriften.

Wann wird eine gutachterliche Stellungnahme benötigt?

Ein Auszug aus den möglichen Einsatzbereichen:

  • Überprüfung der Steuerberechnung des Finanzamtes
  • wenn ein Sachverhalt in einem Gutachten einer näheren Erläuterung bedarf
  • wenn eine sachverständige Untersuchung einer konkreten Fragestellung notwendig ist
Welche Leistungen können Sie erwarten?

Die Stellungnahme hat einen Umfang von ca. 3-10 Seiten und ist abhängig vom Umfang der Fragestellungen.

Mitunter ist eine Objektbesichtigung notwendig, in jedem Fall prüft der Gutachter alle relevanten Unterlagen, die für die zu beantwortende Frage notwendig sind.


Angebot und Kosten


Zu sehen ist ein Einfamilienhaus in ländlicher Gegend in der Abenddämmerung.
Zusammenfassung

Das Angebot zur gutachterlichen Stellungnahme umfasst eine Stellungnahme im Umfang von ca. 3- 10 Seiten (abhängig von der Fragestellung und dem Aufwand).

Eine zusätzliche Ortsbesichtigung wird bei Notwendigkeit nach Zeithonorar und zzgl. der Fahrkosten berechnet.

Welche Kosten entstehen?

nach Aufwand, Stundenpreis 160,00 € inkl. MwSt.


Ein Garten zur Sommerzeit. Blick auf eine türkisfarbene Tür.

Sie möchten ihre Immobilie bewerten lassen?

Gerne erstelle ich ihnen ein Gutachten nach § 194 BauGB für beispielsweise verschiedene Anlässe.

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