Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Der Verkehrswert der Immobilie – zur Verwendung in Streitfällen und vor Gericht
Mit der Immobilien Wertermittlung bin ich auf der sicheren Seite.
Mehr über das Verkehrswert-gutachten
Was ist ein Immobiliengutachten nach § 194 BauGB?
Ein Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie (Marktwert) ist ein Vollgutachten, welches den strengen Anforderungen des §194 BauGB und der ImmoWertV2021 entspricht. Diese Gutachtenform wird notwendig, wenn eine Auseinandersetzung gerichtlich entschieden werden muss.
Es handelt sich also um ein Gutachten, welches auch vor Gericht verwendet werden kann. Ermittelt wird der Verkehrswert der Immobilie, keine Marktpreisschätzung.
Wer benötigt den Verkehrswert der Immobilie?
Das Verkehrswertgutachten, als umfangreiche Immobilien Wertermittlung, wird bei allen strittigen Auseinandersetzungen angeraten und benötigt. Vor Gericht und Finanzamt wird nur diese Form anerkannt.
Die Bewertungsanlässe sind dabei unterschiedlich. Häufig wird es für Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungen, Schenkungen, Zwangsversteigerungen oder Auseinandersetzungen im steuerlichen Bereich verwendet.
Welche Leistungen können Sie erwarten?
Sachverständige Gutachtenerstellung nach Anforderungen des §194 BauGB und der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)
- umfangreiche Ortsbesichtigung
- Recherche aller wertrelevanten öffentlichen und sonstigen Rechte und Belastungen
- Abgleich der Aktenlage mit den örtlichen Begebenheiten
- umfangreiche Berechnungen zur Wertermittlung (führendes und stützendes Verfahren)
- umfangreiche Objektbeschreibung
- umfangreiche Beschreibung der Wertermittlungsverfahren und -berechnungen
- Berechnungen zur Wohn- und Nutzfläche, Brutto-Grundfläche etc.
- Plausibilitätskontrolle aller Angaben
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
§ 194 BauGB Verkehrswert- Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Angebot und Kosten
Zusammenfassung
Wertermittlung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Umfangreiches Immobiliengutachten nach § 194 BauGB und der ImmoWertV.
ca. 50 – 110 Seiten und umfangreicher Anlagenteil
Notwendig bei Streitigkeiten.
Von mir erstellte Gutachten werden bei Gericht, Finanzamt, Steuerberatern und sonstigen Behörden anerkannt.
Welche Kosten entstehen?
abhängig vom ermittelten Verkehrswert
ab 2737 € inkl. MwSt.
Laut Honorarverordnung des B.v.s.
Mehr Informationen
- zum Honorar
- zur Tätigkeit einer Sachverständigen
- zum Ablauf
- zu den benötigten Unterlagen
- zu weiteren Leistungen der Gutachtertätigkeit
Wann wird ein Immobiliengutachten nach § 194 BauGB (Verkehrswertgutachten) benötigt?
Die Bewertungsanlässe
Darüber, wann ein Vollgutachten benötigt wird, habe ich ich hier ausführlich geschrieben.