Immobilienbewertung mit Sachverstand und Sorgfalt – für Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Norddeutschland

für klare Verhältnisse – finanzielle Planbarkeit – Schutz vor Fehlinvestitionen

Welche Arten von Immobilien bewerte ich?

Ich bewerte sowohl unbebaute als auch bebaute Grundstücke – darunter Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte sowie Spezialimmobilien.

Auch Rechte und Belastungen wie Wohnrechte, Nießbrauch oder Wegerechte fließen in meine Bewertung ein. Grundlage meiner Vollgutachten sind stets der §194 BauGB und die ImmoWertV, kombiniert mit regionaler Marktkenntnis und langjähriger Praxiserfahrung.


Verkehrswert ermitteln – rechtssicher und fundiert

Bei der Immobilienbewertung wird der Wert der Immobilie unter Berücksichtigung von zahlreichen Faktoren ermittelt. In Deutschland gelten für die Wertermittlung vor allem die Vorgaben der ImmoWertV und des §194 BauGB.

Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB stellt die ausführlichste Form der Immobilienbewertung dar. Es wird häufig bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, Nachlässen, steuerlichen Fragen oder im Zuge von Finanzierungen benötigt.

Als zertifizierte Sachverständige erstelle ich Ihnen ein gerichtsfestes Gutachten, das nachvollziehbar, unabhängig und professionell dokumentiert ist.


Kurzgutachten – kompakte Bewertung für spezielle Zwecke

Ein Kurzgutachten (Wertgutachten) ist eine vereinfachte Form der Immobilienbewertung, die sich nur für spezielle außergerichtliche, private oder interne Zwecke eignet. Es enthält alle wesentlichen Eckdaten zur Immobilie und die fundierte Ableitung des Marktwerts, jedoch in kompakter Form und ohne ausführliche Begründung oder Anlagen wie bei einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Ich erstelle Kurzgutachten beispielsweise für:

  • Orientierung beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie,
  • Vermögensübersichten oder private Entscheidungen,
  • einvernehmliche Regelungen im familiären oder privaten Umfeld,
  • nicht streitige Erbangelegenheiten oder interne Bewertungen.

Kurzgutachten eignen sich nicht für gerichtliche Auseinandersetzungen oder Erbschaftsangelegenheiten mit Erbengemeinschaften, da sie keine gerichtsfeste Form haben. Dennoch bieten sie eine kostengünstige und zeitsparende Möglichkeit, eine fundierte Wertermittlung zu erhalten – ideal für Klarheit ohne hohen Aufwand.


Gutachterliche Stellungnahmen – fachliche Einschätzung zu konkreten Fragen

Nicht immer ist ein Verkehrswertgutachten notwendig. In einigen Fällen wird nur eine gutachterliche Stellungnahme gewünscht, wenn es zum Beispiel darum geht, konkrete Fragestellungen zu klären oder ein bereits vorliegendes Gutachten auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit zu prüfen.

Als zertifizierte Sachverständige unterstütze ich Sie beispielsweise bei:

  • Überprüfung fremder Gutachten auf inhaltliche Richtigkeit, Methodik und Marktbezug (Plausibilitätsprüfung),
  • Bewertung einzelner Aspekte einer Immobilie (z. B. Objektart, baurechtliche Einordnung, Rechte und Belastungen),
  • Stellungnahmen im Bauplanungsrecht, etwa zur Zulässigkeit bestimmter Vorhaben oder zur Grundstücksnutzung,
  • Einschätzung von Wertminderungen oder Besonderheiten, die für eine Entscheidung relevant sind.

Gutachterliche Stellungnahmen sind schriftliche Abhandlungen, die sich auf einen definierten Sachverhalt beschränken. Sie eignen sich besonders für außergerichtliche Klärungen, Vorbereitungen von Verhandlungen oder als Grundlage für weiterführende Beratungen.


So läuft die Immobilienbewertung ab

Der Ablauf einer Immobilienbewertung ist transparent und strukturiert: Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt ein persönliches Gespräch zur Klärung Ihres Anliegens. Anschließend führe ich eine Ortsbesichtigung durch und werte die relevanten Unterlagen aus. Die Bewertung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der ImmoWertV – individuell, unabhängig und nachvollziehbar.


Regionale Immobilienbewertung mit Marktkenntnis

Als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung bin ich schwerpunktmäßig in Rostock, dem gesamten Mecklenburg-Vorpommern sowie in Schleswig-Holstein, Hamburg, Nord/Ost Niedersachsen und Nordbrandenburg tätig. Die regionale Marktkenntnis ist ein entscheidender Faktor für eine realistische und rechtssichere Bewertung von Immobilien – denn jeder Standort hat seine eigenen Besonderheiten.

Ich kenne die lokalen Immobilienmärkte in der Hansestadt Rostock ebenso wie in ländlichen Regionen oder touristisch geprägten Gebieten. Ob Eigentumswohnung in Warnemünde, Einfamilienhaus in Güstrow, Ferienimmobilie auf dem Darß, Gewerbefläche in Stralsund, Grundstück in Binz auf Rügen oder Resthof im Landkreis Nordwestmecklenburg – jede Immobilie wird bei mir mit der gebotenen Sorgfalt und fundiertem Sachverstand analysiert.

Auch in Schleswig-Holstein, etwa im südlichen Umland oder Gebieten wie Schönberg, Lübeck, Oldenburg in Holstein oder Plön, biete ich auf Anfrage Immobilienbewertungen an – immer nach individueller Absprache und Besichtigung vor Ort.

Die Bewertung erfolgt gemäß den geltenden rechtlichen Grundlagen und kann sowohl als Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten, Stellungnahme oder überschlägige Wertermittlung ausgearbeitet werden – je nach Anlass und Verwendungszweck.

Mit einer regionalen Wertermittlung erhalten Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage – sei es für den Kauf, Verkauf, eine Erbauseinandersetzung, Vermögensübersicht oder im Zuge einer Scheidung. Als unabhängige Sachverständige garantiere ich Neutralität, Transparenz und eine persönliche Betreuung auf Augenhöhe.


Wann ist ein Gutachten sinnvoll? – Typische Bewertungsanlässe

Die Anlässe für eine Immobilienbewertung sind vielfältig: Erbschaft, Scheidung, Schenkung, Kauf oder Verkauf, steuerliche Fragestellungen, Vermögensübersichten oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Ich helfe Ihnen, den passenden Gutachtentyp für Ihren individuellen Bedarf zu finden – zuverlässig, diskret und fachlich fundiert.


Gutachtenarten und Leistungen im Überblick

Ich biete verschiedene Gutachtenarten oder Stellungnahmen an, je nach Anlass und Erfordernis:

Kurzgutachten

Wertermittlung bei speziellen außergerichtlichen Fällen


Transparente Kosten – Informationen zum Honorar

Die Kosten für eine Immobilienbewertung richten sich nach Art, Umfang und Zweck des Gutachtens. Ich biete Ihnen eine transparente Honorargestaltung, die wir im Vorfeld gemeinsam besprechen.


Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Immobilienbewertung

Möchten Sie den genauen Wert Ihrer Immobilie erfahren? Ich stehe Ihnen zur Seite und erstelle ein individuelles Verkehrswertgutachten. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Schildern Sie mir bitte kurz ihr persönliches Anliegen. Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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