Gutachterin für Immobilien Katja Westphal

Leistungen der Immobilienbewertung

für klare Verhältnisse – finanzielle Planbarkeit – Schutz vor Fehlinvestitionen

Welche Leistung der Immobilienbewertung biete ich an?

Unabhängige und sachkundige Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie

Bei der Immobilienbewertung wird der Wert der Immobilie unter Berücksichtigung von zahlreichen Faktoren ermittelt. In Deutschland gelten für die Wertermittlung die Vorgaben der ImmoWertV 2021. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird über den Immobilienwert ein Gutachten nach §194 BauGB benötigt, welches die ausführlichste Variante der Gutachtenarten darstellt. Der Sachverständige haftet bei Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB für Vermögensschäden in Höhe der vereinbarten Deckungssumme der Haftpflichtversicherung.

Die Anlässe für die Wertermittlung einer Immobilie sind vielfältig und stets individuell.

Nicht immer ist ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB notwendig, manchmal ist eine kurze Übersicht völlig ausreichend. Der Aufwand meiner Dienstleistung richtet sich nach Art und Umfang der benötigten Leistung. Bei Kontaktaufnahme besprechen wir, welche Art der Bewertung für Sie geeignet ist.

Ich ermittle den Immobilienwert für verschiedene Immobilienarten:

Symbolbild Icon für ein unbebautes Grundstück, welches von mir im Rahmen der Immobilienbewertung bewertet werden kann

unbebaute Grundstücke (nach ImmoWertV 2021 § 3 gehören dazu: Bauland, Rohbauland, Bauerwartungsland und Flächen der Land- und Forstwirtschaft)

Symbolbild Icon für bebaute Grundstücke die ich als Sachverständige bewerten kann

bebaute Grundstücke (Wohnimmobilien, Wohneigentum, Teileigentum, Gewerbeimmobilien, Spezialimmobilien)

Symbolbild für Erbbaurechte die im Rahmen der Immobilienbewertung bewertet werden können

Erbbaurecht (grundstücksgleiches Recht)

Symbolbild für die Immobilienbewertung von Rechten und Belastungen am Grundstück

Rechte und Belastungen (Wohnrecht, Nießbrauch, Leitungs- und Wegerechte, Baulasten)

Mögliche Gutachtenarten

Gutachten über Immobilien – eine Übersicht

Als Sachverständige für Immobilienbewertungen bin ich für private und öffentliche Auftraggeber tätig. Verkehrswerte von Immobilien werden für unterschiedliche Zwecke ermittelt, daher gibt es verschiedene Arten von Gutachten über eine Immobilie.

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Die Immobilienbewertung mündet in einem gerichtsfesten Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Kurzgutachten

Für außergerichtliche und einvernehmliche Auseinandersetzungen ist ein Kurzgutachten die kostengünstigere Alternative zum Vollgutachten.

Die überschlägige Wertermittlung

Diese Wertermittlung ermittelt das ungefähre Preisniveau einer Immobilie und eignet sich um einen veranschlagten Kaufpreis zu überprüfen. Es ist keine vollständige Immobilienbewertung.

Gutachterliche Stellungnahmen

Ich erstelle Ihnen eine schriftliche Stellungnahme zu einem vorher bestimmten Sachverhalt.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0176/ 722 925 23 oder per E-Mail info@wertim.com

Wo biete ich meine Leistungen an?

Immobilienbewertung in Rostock, Mecklenburg Vorpommern und den Randgebieten der anliegenden Bundesländer

Meine Leistungen der Immobilienbewertung biete ich in Mecklenburg Vorpommern, sowie in den Randgebieten der anliegenden Bundesländer an.

Um Immobilien bewerten zu können ist eine Ortsbesichtigung für den Sachverständigen unabdingbar. Es ist nicht möglich, nur über Fotografien einen vollständigen Eindruck vom Wertermittlungsobjekt zu erhalten. Daher biete ich die Leistungen der Gutachtenerstellung im Rahmen der Tätigkeit als Sachverständige nur innerhalb von Mecklenburg Vorpommern an. An den Randgebieten zu Schleswig-Holstein und Brandenburg ist eine Wertermittlung nach Absprache ebenfalls möglich.

Mein Hauptgebiet für die Immobilienbewertungen liegt im Umkreis von 80 km um Rostock. Dazu gehören beispielsweise folgende Städte und Landkreise:

  • Hansestadt Rostock
  • Landkreis Rostock (u.a. Bad Doberan, Güstrow, Bützow, Laage, Dummerstorf, Kröpelin, Kühlungsborn, Neubukow, Sanitz, Satow und Teterow, Krakow am See)
  • Landkreis Vorpommern-Rügen (u.a. Stralsund, Ribnitz-Damgarten, Marlow, Klockenhagen, Grimmen, Barth, Zingst, Prerow, Wustrow, Dierhagen, Ahrenshoop, Tribsees)
  • Landkreis Nordwestmecklenburg (u.a. Schönberg, Klütz, Wismar, Neukloster, Gadebusch, Lützow, Insel Poel, Grevesmühlen, Warin)
  • Schwerin
  • Landkreis Vorpommern-Greifswald (u.a. Greifswald, Jarmen, Loitz)
  • Landkreis Mecklenburgische – Seenplatte (u.a. Waren (Müritz), Malchow, Jabel, Malchin, Dargun, Demmin, Röbel, Plau am See, Krakow am See)
  • Landkreis Ludwigslust Parchim (u.a. Plau am See, Parchim, Neustadt-Glewe, Ludwigslust, Crivitz, Sternberg)

Kontaktieren Sie mich gerne, auch wenn ihre Immobilie sich etwas weiter entfernt befindet.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist das A und O

Hier gibt es weitere Informationen zur Immobilienbewertung

Bewertungsanlass

Die Anlässe zur Immobilienbewertung sind ebenso individuell wie vielfältig.

Honorar

Informationen zum Honorar und zum Wert meiner weiteren Leistungen.

Unterlagen

Um eine Immobilienbewertung sachkundig durchzuführen werden verschiedene Unterlagen benötigt.

Ablauf

Wie die Bewertung einer Immobilie funktioniert, erkläre ich hier.

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