Sachverständigenbüro Katja Westphal
Notwendige Unterlagen für die Ermittlung des Verkehrswertes
Benötigt werden folgende Unterlagen:
(je nach Art der Immobilie)
- aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- aktueller Auszug aus der Flurkarte vom Liegenschaftsamt/ Katasteramt
- aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vom Bauordnungsamt
- aktuelle Grundrisse
- Wohnflächenberechnungen
- Aufstellungen / Nachweise über erfolgte Modernisierungen, Sanierungen und Maßnahmen am Objekt
- Energieausweis, wenn vorhanden
- bei vermieteten Objekten eine Aufstellung über die Mieteinnahmen, Betriebskosten, ggf. Mietverträge
- Denkmalschutzbescheide, wenn vorhanden
- Erbbaurechtsvertrag, wenn vorhanden
- bei Eigentumswohnungen eine Teilungserklärung die Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen der letzten 5 Jahre, Hausgeldabrechnungen
Diese Unterlagen werden im Regelfall für die Ermittlung des Verkehrswertes benötigt. Sind weitere Nachweise erforderlich, werde ich Ihnen dieses mitteilen. Für ein aussagekräftiges Gutachten ist die Aktualität der Nachweise sehr wichtig, denn die Wertermittlung erfolgt zu einem bestimmten Stichtag. Gegebenenfalls wird es daher notwendig sein aktuellere Schreiben und Nachweise bei den Behörden zu beschaffen. Gerne unterstütze ich Sie dabei!
Wo können Sie die Unterlagen in Rostock beschaffen?
Ein Auszug der Behörden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Grundbuchauszüge beim Amtsgericht Rostock anfordern
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
Telefon: (0381) 4957-0
Telefax: (0381) 4957-9024
Auszug aus der Flurkarte beim Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Holbeinplatz 14
18069 Rostock
Telefon: (0381) 381 – 6222
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
Sachgebiet Haushalt, Zentrale Ausschreibungsstelle für Bauleistungen, Bauarchiv
Holbeinplatz 14
18069 Rostock
Telefon: (0381) 381 – 6336
Wichtig zu wissen: Die Beschaffung der Unterlagen ist kostenpflichtig.
Sie benötigen eine gerichtsfestes Wertermittlungsgutachten für Ihre Immobilie?
Gerne erstelle ich ihnen ein Vollgutachten für z.B. folgende Anlässe:
- Erbauseinandersetzungen
- Ehescheidungen
- Zwangsversteigerungen
- Schenkungen
- Verkauf einer Immobilie aus anderen Gründen