Zu sehen ist ein Haus, welches mit Brettern verkleidet ist. es ist ein modernes Haus und die Stimmung im Bild entspricht der kälteren Jahreszeit in den  frühen Abendstunden. Auch solche freistehenden Häuser können bewertet werden.

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Das Vollgutachten zur Verwendung in Streitfällen und vor Gericht

Mit dem Vollgutachten bin ich auf der sicheren Seite.


Mehr über das Verkehrswert-gutachten

Was ist ein Immobiliengutachten nach § 194 BauGB?

Ein Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist ein Vollgutachten, welches den strengen Anforderungen des §194 BauGB und der ImmoWertV2021 entspricht. Diese werden notwendig, wenn eine Auseinandersetzung gerichtlich entschieden werden muss.

Es handelt sich also um ein Gutachten, welches auch vor Gericht verwendet werden kann.

Wer benötigt ein Verkehrswertgutachten?

Dieses ausführliche Gutachten wird bei allen strittigen Auseinandersetzungen angeraten und benötigt, sobald es in Streitfällen vor Gericht geht.

Die Bewertungsanlässe sind dabei unterschiedlich. Häufig wird es für Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungen, Schenkungen, Zwangsversteigerungen oder Auseinandersetzungen im steuerlichen Bereich verwendet.

Welche Leistungen können Sie erwarten?

Sachverständige Gutachtenerstellung nach Anforderungen des §194 BauGB und der ImmoWertV (Immobilienwertverordnung)

  • umfangreiche Ortsbesichtigung
  • Recherche aller wertrelevanten öffentlichen und sonstigen Rechte und Belastungen
  • Abgleich der Aktenlage mit den örtlichen Begebenheiten
  • umfangreiche Berechnungen zur Wertermittlung (führendes und stützendes Verfahren)
  • umfangreiche Objektbeschreibung
  • umfangreiche Beschreibung der Wertermittlungsverfahren und -berechnungen
  • Berechnungen zur Wohn- und Nutzfläche, Brutto-Grundfläche etc.
  • Plausibilitätskontrolle aller Angaben

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

§ 194 BauGB Verkehrswert- Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Angebot und Kosten


Zu sehen ist ein eher nordisches Haus im Stil einer Stadtvilla, aber in freiem, hügeligen Gelände gelegen. Oft sind es diese speziellen Immobilien, für die ein Wert ermittelt werden muss. Dafür wird ein Immobiliengutachten nach § 194 BauGB angefertigt.
Zusammenfassung

Wertermittlung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Umfangreiches Immobiliengutachten nach § 194 BauGB und der ImmoWertV.

ca. 50 – 110 Seiten und umfangreicher Anlagenteil

Notwendig bei Streitigkeiten.

Von mir erstellte Gutachten werden bei Gericht, Finanzamt, Steuerberatern und sonstigen Behörden anerkannt.

Welche Kosten entstehen?

abhängig vom ermittelten Verkehrswert

ab 2142 € inkl. MwSt.

Laut Honorarverordnung des B.v.s.


Mehr Informationen

Wann wird ein Immobiliengutachten nach § 194 BauGB (Verkehrswertgutachten) benötigt?

Die Bewertungsanlässe

Darüber, wann ein Vollgutachten benötigt wird, habe ich ich hier ausführlich geschrieben.


Wertermittlung für bebaute oder unbebaute Grundstücke

Ein Verkehrswertgutachten ist ein Vollgutachten, dass auch vor Gericht anerkannt wird. Als Sachverständige erstelle ich gerne ein Gutachten.
Sie interessieren sich für eine Wertermittlung und ein Verkehrswertgutachten? Dann füllen Sie das Kontaktformular aus und wir besprechen alles Weitere.

Schildern Sie mir bitte kurz ihr persönliches Anliegen. Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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