Die überschlägige Wertermittlung – den Hauswert ermitteln

Zur Ermittlung des ungefähren Preisniveaus einer Immobilie

Eine unabhängige Wertermittlung schützt vor Fehlinvestitionen

Überschlägig den Hauswert ermitteln lassen


Für wen?

Für alle Interessenten, die den groben Hauswert (ungefähres Preisniveau einer Immobilie) ermitteln oder überprüfen lassen wollen. Das ist zum Beispiel anzuraten, wenn man überprüfen lassen möchte, ob der von der Gegenpartei angegebene Wert realistisch ist.

Welche Leistungen können Sie erwarten?

Überprüfung des vorliegenden Wertes über eine überschlägige Marktwertermittlung. Verwendet werden je nach Fall folgende Vergleichsfaktoren:

  • Gebäudeart
  • Baujahr und Restnutzungsdauer
  • Grundstücksfläche
  • Bodenwert
  • Rohertrag
  • Wohnfläche oder Bruttogrundfläche

Diese werden mit den zur Verfügung gestellten Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses verglichen.


Warum ist eine Wertermittlung zu empfehlen?


Der Preis einer Immobilie entspricht nicht immer ihrem eigentlichen Wert

Der Preis einer Immobilie wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. Dabei ist der Wert der Immobilie nicht identisch. Dieser kann höher oder niedriger sein und richtet sich stärker nach den tatsächlichen Eigenschaften einer Immobilie und weniger danach, welche Bedürfnisse mit der Immobilie geweckt und/oder befriedigt werden. (z.B. schöner Wohnen, ein Dach über dem Kopf, Unabhängigkeit, ein eigenes Zuhause, freien Gestaltungsspielraum). An einem extremen Beispiel verdeutlicht, kann eine sehr baufällige Immobilie in guter Wohnlage nahezu wertlos sein, aber dennoch einen hohen Kaufpreis haben, weil Objekte in dieser Lage stark nachgefragt werden. Kaufen Sie dieses Objekt, haben Sie viel Geld verloren und müssen noch eine Menge Geld investieren um dort vernünftig wohnen zu können.

Beim Immobilienkauf spielen emotionale und nicht rationale Entscheidungen häufig eine große Rolle

Emotionale Gründe lassen uns, ähnlich der allseits bekannten rosaroten Brille, schneller ungünstige und folgenschwere Entscheidungen treffen. Wenn der Blickwinkel auf eine Sache zu subjektiv geprägt ist, dann hilft es eine unabhängige Person zu befragen und sich Rat zu holen.

Wer Entscheidungen mit dem Verstand trifft, ärgert sich später selten

Wir alle kennen das Gefühl, wenn wir getroffene Entscheidungen bereuen und uns über diese ärgern. Hätten wir doch nur.. Was wäre, wenn ich … Warum habe ich nicht … Um diese und ähnliche Selbstzweifel möglichst zu verhindern, ist es ratsam, sich vorher allumfassend zu informieren. Zugegeben, dass verhindert nicht jedes Risiko, hilft aber dabei die Entscheidungen später gut vertreten zu können und mit sich selbst im Reinen zu bleiben.

Nicht alle Dienstleister auf dem Immobilienmarkt arbeiten im Kundensinne

Wie in jeder anderen Branche, gibt es auch auf dem Immobilienmarkt die sogenannten schwarzen Schafe. Das sind solche Dienstleister die nicht fair und auf Augenhöhe agieren und sich nicht der Neutralität verpflichtet haben. Als Sachverständige verpflichte ich mich der Neutralität, bin nicht weisungsgebunden und arbeite mit festen Honoraren, bin also nicht vom Erfolg abhängig, sondern arbeite mit klaren Fakten.

Eigengenutze Immobilien sind Luxusartikel

Selten möchte jemand diesen Fakt hören, aber das macht ihn nicht weniger wahr. Wenn eine Immobilie nicht zu Investitionszwecken erworben wird, dann muss man sich damit auseinandersetzen, dass Immobilien zur eigenen Nutzung vor allem eines kosten – Geld. Es endet nicht beim Kaufpreis, denn jedes Haus und jede Wohnung kosten laufend Geld. Über die Jahre kommen Kosten für Modernisierungen oder andere Umbauten hinzu und wenn man als Eigentümer auf der einen Seite fertig ist, fängt es auf der anderen Seite wieder an. Gerade deshalb ist es besser, sich vor dem Kauf intensiv mit dem Thema Eigentum auseinanderzusetzen.


Angebot und Kosten


Den Hauswert ermitteln - Die überschlägige Wertermittlung dient der Ermittlung des ungefähren Preisniveaus einer Immobilie.
Zusammenfassung

Ermittelt wird das ungefähre Preisniveau einer Immobilie anhand der vorgelegten Daten des Auftraggebers. Es findet keine Ortsbesichtigung statt.

Eine Ortsbesichtigung ist auf Wunsch möglich und wird nach Zeithonorar und zzgl. der Fahrkosten berechnet.

Welche Kosten entstehen?

Berechnet werden für eine Immobilie 238 € inkl. MwSt.

Der Preis bezieht sich auf eine wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilie und eine Wohnfläche bis zu 160m².

Für andere Immobilienarten (z.B. Gewerbeobjekte) erstelle ich Ihnen gerne ein Angebot.


Entscheidungen treffen, aber mit Bedacht!

Füllen Sie das Kontaktformular aus und wir besprechen alles Weitere

Ich berate Sie gerne vor dem Kauf der Immobilie. Für die überschlägige Wertermittlung von bebauten oder unbebauten Grundstücken bringen Sie mir ein konkretes Immobilienangebot und ich überprüfe den Marktwert für Sie. Sollten Sie noch keine konkreten Angebote haben, sich aber Unterstützung auf dem Weg zur Immobilie wünschen, ist vermutlich mein 12 – Wochen Programm geeigneter. Auch dann, setzen Sie sich bitte einfach mit mir in Verbindung.

Schildern Sie mir bitte kurz ihr persönliches Anliegen. Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Sie möchten ihre Immobilie bewerten lassen?

Gerne erstelle ich ihnen ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für beispielsweise folgende Anlässe:

  • Erbauseinandersetzungen
  • Ehescheidungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Schenkungen
  • Verkauf einer Immobilie aus anderen Gründen

Anstelle eines Vollgutachtens ist im Fall des immobilienverkaufes auch eine Wertschätzung des Objektes möglich.

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